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Ratgeber · IT-Compliance · Lesezeit ca. 5 Minuten

E-Rechnungspflicht: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Bis 2028 wird auch das Ausstellen Pflicht. Dieser Überblick zeigt die Fristen, die Formate und die konkreten Schritte zur Umstellung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
  • Ab 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028 gilt die Ausstellungspflicht für alle übrigen B2B-Unternehmen.
  • Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Sie kann automatisch eingelesen und verarbeitet werden, ohne dass jemand die Daten abtippen muss.

Wichtig: Eine PDF-Datei, die Sie heute per E-Mail verschicken, zählt rechtlich nicht als E-Rechnung, sondern als „sonstige Rechnung“. Erst ein strukturiertes Format erfüllt die Anforderung. In Deutschland sind vor allem zwei Formate verbreitet:

Für wen gilt die Pflicht?

Betroffen sind Umsätze zwischen zwei im Inland ansässigen Unternehmen (B2B). Für diese Geschäfte greift die E-Rechnungspflicht. Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind nicht betroffen. Entscheidend ist also, dass beide Seiten Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind.

Der Zeitplan

Diese Ausnahmen gibt es

Von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen, sind unter anderem ausgenommen:

Die Empfangspflicht gilt dagegen ohne Übergangsfrist für alle. Wer heute keine E-Rechnung annehmen kann, ist bereits jetzt nicht mehr regelkonform aufgestellt.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Offizielle Informationen

Einen umfassenden, offiziellen Überblick des Bundes finden Sie hier: e-rechnung-bund.de.

Fazit

Die E-Rechnung ist kein optionales Digitalprojekt mehr, sondern gesetzliche Pflicht mit klarem Zeitplan. Der Empfang ist seit 2025 vorgeschrieben, das Ausstellen folgt 2027 und 2028. Unternehmen, die jetzt umstellen, vermeiden Hektik kurz vor den Fristen und profitieren gleich von schlankeren, weniger fehleranfälligen Abläufen.

Wenn Sie Ihre Prozesse und Systeme fit für die E-Rechnung machen wollen, begleite ich Sie von der Bestandsaufnahme bis zur sauberen Umsetzung. Mehr dazu auf der Seite Projektberatung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

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